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NEWS

Info über Südafrika

     
 

Hochheitsformalitäten im südlichen Afrika

Haager Abkommen
Dieses Abkommen für Trauungen wurde 1995 auch von Südafrika unterzeichnet. Die Ausführungen dieser Checkliste gelten z.B. für Bürger der folgenden Staaten: Belgien, Bosnien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritanien, Herzegovina, Israel, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Russland, Slovenien, Spanien, Türkei, USA, Ungarn, Zypern.

Mindestalter
Eheleute müssen mindestens 21 Jahre alt sein (unter 21 Jahren gelten besondere Vorschriften).

Eherecht
Für die in Südafrika geschlossene Trauung gilt das Eherecht des Heimatlandes.

Trauzeugen
Müssen 2 Personen (Mindestalter 21 Jahre) sein, entweder südafrikanische Staatsbürger oder aus dem Heimatland der Brautleute. Kommen Sie nur zu zweit zu einer sehr intimen Hochzeit, übernehmen wir diesen Part für Sie.

Anmeldung zur standesamtlichen Trauung
Übernehmen wir komplett für Sie und senden Ihnen Checklisten, was genau von Ihnen benötigt wird. Sie werden sehen, es ist einfacher, als Sie denken.

Notwendige Dokumente vorab
Zur Anmeldung der standesamtlichen Trauung sind die Reisepässe der zukünftigen Eheleute vorzulegen sowie eine Kopie des Einreisestempels nach Südafrika (Visum - Touristenvisum für Südafrika wird deutschen Staatsbürgern bei Einreise für drei Monate gewährt).

Geschieden (1) oder verwitwet (2)
Falls einer der Brautleute geschieden oder verwitwet ist, müssen die entsprechenden Papiere vorgelegt werden: 1) Scheidungsurkunde oder (2) Sterbeurkunde. Für den Fall beider Ereignisse werden nur die Papiere zum zeitlich jüngeren Ereignis benötigt.

Wer darf die Trauung durchführen?
Die standesamtliche Trauung in Südafrika muss durch einen sogenannten Marriage Officer (bei uns Standesbeamten) erfolgen. Einige Magistrate bei Home Affairs sowie die meisten Pfarrer tragen in Südafrika diesen Titel.

Ort der Trauung
Möglich nach geltendem südafrikanischen Recht sind alle Gebäude (auch Hotels) gekennzeichnet durch eindeutige Adressierung (z.B. durch Straße & Hausnummer). Nicht möglich: im Freien, in nicht permanenten Strukturen (Bsp: Zelte), Plätze ohne eindeutige oder permanente Adressierung (Bsp: Schiffe). Die folgende (freiwillige) Ring-Zeremonie (das „Ja-Wort“) kann dann an beliebigen Orten stattfinden, auch unter freiem Himmel

Ablauf & Inhalt Standesamtliche Trauung
Sehr kurze Formalität - diese besteht aus zwei kurzen Fragen, die Ihnen Ihr Standesbeamter getrennt stellt sowie Ihrer Unterschrift unter die Hochzeitsurkunde. Hier müssen auch die Trauzeugen unterschreiben.

Rechtsgültigkeit
Direkt nach der Trauung erhalten Sie das "Marriage Certificate"
Damit sind sie bereits rechtsgültig in Südafrika und Ihrem Heimatland (z.B. Deutschland) getraut.
Es gilt das Traudatum in Südafrika. Es gelten aber zunächst weiter die „alten“ Nachnamen (siehe unten).

Dokumente nach der Trauung
Nach Ihrer Trauung muß ein sogenanntes "Unabridged (oder Full) Marriage Certificate" (Trauungs-Zertifikat) mit den Details der Eheleute beantragt werden. Dem muss eine Apostille (Amtssiegel) beigefügt werden, als Bestätigung der Korrektheit des Full Marriage Certificates.

Notwendige Formalien im Heimatland (z. B. Deutschland)
Praktischerweise melden Sie Ihren veränderten Status nach Heimkehr dem heimischen Meldeamt, was insbesondere für Ihre Steuerklassen-Einstufung wichtig ist. Dazu muss Ihr Standesamt die Trauung in Südafrika formal anerkennen, wofür die südafrikanischen Papiere (Full Marriage Certificate & Apostille) vorgelegt werden müssen. Die notwendige Form der Papiere bestimmt das jeweilige Standesamt. Einige Standesämter erkennen eine einfache Kopie der englischsprachigen Originaldokumente an, andere Ämter verlangen eine übersetzte und beglaubigte Kopie.

Namensänderung
Ihre standesamtliche Trauung in Südafrika hat noch keine Namensänderung bewirkt. Diese muss zurück im Heimatland (z.B. Deutschland) gesondert beantragt werden. Ihrem Standesamt sind dazu die folgenden Dokumente vorzulegen: 1) Personalausweis oder Reisepass, 2) Geburtsurkunde, 3) Beglaubigte Kopie des Ehedokuments. Ferner müssen beide Eheleute persönlich zum Standesamt und dort eine Erklärung ausfüllen, die zum Zentralstandesamt nach Berlin geht. Von dort kommt später eine Mitteilung über die erfolgte Eintragung. Erst dann ist Nutzung des neuen Namens rechtsgültig!

Familienbuch
Im Familienbuch (übrigens lediglich ein A4-Blatt) sind wie in einer Art Stammbuch die familiären Beziehungen gelistet. Seine Anlage ist freiwillig, wird aber von vielen Standesämtern empfohlen, da es spätere Dokumentationspflichten erleichtert. Mit der Beantragung des Familienbuchs kann gleichzeitig eine Namensänderung mit beantragt werden. Zur Beantragung werden gebraucht: 1) Personalausweis oder Reisepass, 2) Beglaubigte Kopie des Ehedokuments, 3) Familiennachweis (meist Familienbuch beider Eltern der Beantragenden).

Kirchliche Trauung
Ist in Südafrika möglich für alle Konfessionen. Es wird eine Bestätigung Ihrer Zugehörigkeit in Ihrer kirchlichen Heimatgemeinde benötigt (erstellt Ihr Pfarramt). Eine rein kirchliche Heirat in Südafrika ist in Deutschland nicht rechtsgültig, da die notwendige Urkunde (Full Marriage Certificate) fehlt! Obige Angaben wurden nach aktueller Informationslage gemacht. traumhochzeitinafrika.com übernimmt jedoch keine Garantie für die Vollständigkeit oder Richtigkeit dieser Angaben.