| Hochheitsformalitäten
im südlichen Afrika
Haager Abkommen
Dieses Abkommen für Trauungen wurde 1995 auch von Südafrika
unterzeichnet. Die Ausführungen dieser Checkliste gelten z.B.
für Bürger der folgenden Staaten: Belgien, Bosnien, Deutschland,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritanien, Herzegovina,
Israel, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Mazedonien,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Russland, Slovenien,
Spanien, Türkei, USA, Ungarn, Zypern.
Mindestalter
Eheleute müssen mindestens 21 Jahre alt sein (unter 21 Jahren
gelten besondere Vorschriften).
Eherecht
Für die in Südafrika geschlossene Trauung gilt das Eherecht
des Heimatlandes.
Trauzeugen
Müssen 2 Personen (Mindestalter 21 Jahre) sein, entweder südafrikanische
Staatsbürger oder aus dem Heimatland der Brautleute. Kommen
Sie nur zu zweit zu einer sehr intimen Hochzeit, übernehmen
wir diesen Part für Sie.
Anmeldung zur standesamtlichen
Trauung
Übernehmen wir komplett für Sie und senden Ihnen Checklisten,
was genau von Ihnen benötigt wird. Sie werden sehen, es ist
einfacher, als Sie denken.
Notwendige Dokumente vorab
Zur Anmeldung der standesamtlichen Trauung sind die Reisepässe
der zukünftigen Eheleute vorzulegen sowie eine Kopie des Einreisestempels
nach Südafrika (Visum - Touristenvisum für Südafrika
wird deutschen Staatsbürgern bei Einreise für drei Monate
gewährt).
Geschieden (1) oder verwitwet
(2)
Falls einer der Brautleute geschieden oder verwitwet ist, müssen
die entsprechenden Papiere vorgelegt werden: 1) Scheidungsurkunde
oder (2) Sterbeurkunde. Für den Fall beider Ereignisse werden
nur die Papiere zum zeitlich jüngeren Ereignis benötigt.
Wer darf die Trauung durchführen?
Die standesamtliche Trauung in Südafrika muss durch einen sogenannten
Marriage Officer (bei uns Standesbeamten) erfolgen. Einige Magistrate
bei Home Affairs sowie die meisten Pfarrer tragen in Südafrika
diesen Titel.
Ort der Trauung
Möglich nach geltendem südafrikanischen Recht sind alle
Gebäude (auch Hotels) gekennzeichnet durch eindeutige Adressierung
(z.B. durch Straße & Hausnummer). Nicht möglich:
im Freien, in nicht permanenten Strukturen (Bsp: Zelte), Plätze
ohne eindeutige oder permanente Adressierung (Bsp: Schiffe). Die
folgende (freiwillige) Ring-Zeremonie (das „Ja-Wort“)
kann dann an beliebigen Orten stattfinden, auch unter freiem Himmel
Ablauf & Inhalt Standesamtliche
Trauung
Sehr kurze Formalität - diese besteht aus zwei kurzen Fragen,
die Ihnen Ihr Standesbeamter getrennt stellt sowie Ihrer Unterschrift
unter die Hochzeitsurkunde. Hier müssen auch die Trauzeugen
unterschreiben.
Rechtsgültigkeit
Direkt nach der Trauung erhalten Sie das "Marriage Certificate"
Damit sind sie bereits rechtsgültig in Südafrika und Ihrem
Heimatland (z.B. Deutschland) getraut.
Es gilt das Traudatum in Südafrika. Es gelten aber zunächst
weiter die „alten“ Nachnamen (siehe unten).
Dokumente nach der Trauung
Nach Ihrer Trauung muß ein sogenanntes "Unabridged (oder
Full) Marriage Certificate" (Trauungs-Zertifikat) mit den Details
der Eheleute beantragt werden. Dem muss eine Apostille (Amtssiegel)
beigefügt werden, als Bestätigung der Korrektheit des
Full Marriage Certificates.
Notwendige Formalien im Heimatland
(z. B. Deutschland)
Praktischerweise melden Sie Ihren veränderten Status nach Heimkehr
dem heimischen Meldeamt, was insbesondere für Ihre Steuerklassen-Einstufung
wichtig ist. Dazu muss Ihr Standesamt die Trauung in Südafrika
formal anerkennen, wofür die südafrikanischen Papiere
(Full Marriage Certificate & Apostille) vorgelegt werden müssen.
Die notwendige Form der Papiere bestimmt das jeweilige Standesamt.
Einige Standesämter erkennen eine einfache Kopie der englischsprachigen
Originaldokumente an, andere Ämter verlangen eine übersetzte
und beglaubigte Kopie.
Namensänderung
Ihre standesamtliche Trauung in Südafrika hat noch keine Namensänderung
bewirkt. Diese muss zurück im Heimatland (z.B. Deutschland)
gesondert beantragt werden. Ihrem Standesamt sind dazu die folgenden
Dokumente vorzulegen: 1) Personalausweis oder Reisepass, 2) Geburtsurkunde,
3) Beglaubigte Kopie des Ehedokuments. Ferner müssen beide
Eheleute persönlich zum Standesamt und dort eine Erklärung
ausfüllen, die zum Zentralstandesamt nach Berlin geht. Von
dort kommt später eine Mitteilung über die erfolgte Eintragung.
Erst dann ist Nutzung des neuen Namens rechtsgültig!
Familienbuch
Im Familienbuch (übrigens lediglich ein A4-Blatt) sind wie
in einer Art Stammbuch die familiären Beziehungen gelistet.
Seine Anlage ist freiwillig, wird aber von vielen Standesämtern
empfohlen, da es spätere Dokumentationspflichten erleichtert.
Mit der Beantragung des Familienbuchs kann gleichzeitig eine Namensänderung
mit beantragt werden. Zur Beantragung werden gebraucht: 1) Personalausweis
oder Reisepass, 2) Beglaubigte Kopie des Ehedokuments, 3) Familiennachweis
(meist Familienbuch beider Eltern der Beantragenden).
Kirchliche Trauung
Ist in Südafrika möglich für alle Konfessionen. Es
wird eine Bestätigung Ihrer Zugehörigkeit in Ihrer kirchlichen
Heimatgemeinde benötigt (erstellt Ihr Pfarramt). Eine rein
kirchliche Heirat in Südafrika ist in Deutschland nicht rechtsgültig,
da die notwendige Urkunde (Full Marriage Certificate) fehlt! Obige
Angaben wurden nach aktueller Informationslage gemacht. traumhochzeitinafrika.com
übernimmt jedoch keine Garantie für die Vollständigkeit
oder Richtigkeit dieser Angaben. |